
Künftig wird für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, eine Schutzlücke beim Mutterschutz geschlossen. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt, an. Die Einigung von Union, SPD und Grünen auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Staffelung des Mutterschutzes ist ein frauenpolitischer Meilenstein. So wird der körperlichen und seelischen Belastung von Frauen Rechnung getragen, in dem sie einen Schutzraum zur Verarbeitung ihres Verlustes bekommen. Die Frau hat aber gleichzeitig auch die Wahl: sie kann – sie muss aber nicht- den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Das heißt, sie darf nach einer Fehlgeburt auch arbeiten gehen.“
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