Spenden

Grußwort

Spenden

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

die Frauen Union der CDU ist eine treibende Kraft auf dem Weg zu einer partnerschaftlichen Gesellschaft von Frauen und Männern.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern ist eine Schlüsselfrage für die zukünftige Entwicklung Deutschlands und Europas. Denn nur wenn wir das volle Potential von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft heben, werden wir die Herausforderungen für unser Land und Europa meistern können.

Dazu gehört auch die gleichwertige Teilhabe von Frauen an Ämtern und Mandaten auf allen Ebenen. Wir setzen uns ein für gleichen Lohn für gleiche Arbeit und mehr Frauen in Führungspositionen in Unternehmen, auch in Teilzeit.

Als Mitglied können Sie sich aktiv einbringen. Auch finanziell können Sie die Arbeit unserer Vereinigung stärken. Helfen Sie mit Ihrer Spende oder unterstützen Sie uns regelmäßig im Freundeskreis. Mit Ihrer Unterstützung können Sie dazu beitragen, dass die Frauen Union auch künftig im Interesse unserer gesamten Gesellschaft eine öffentlich wahrnehmbare Stimme ist. Gemeinsam sind wir stark!

Ihre Marion Rosin MdL
Schatzmeisterin der Frauen Union der CDU

 

Überweisung

Spende per Überweisung für die Frauen Union der CDU Deutschlands

Eine Spende per Überweisung stellt für die Frauen Union der CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.

Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Commerzbank Berlin
IBAN: DE63 1004 0000 0267 737500
BIC: COBADEFF

Bitte geben Sie im Feld "Verwendungszweck" der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Steuerliche Förderung

Steuerliche Vorteile Ihrer Spende

(gültig ab 01.01.2026)

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 6.600,- €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 13.200,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300,- €/6.600, - € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.

Weitere 3.300,- €/6.600,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.

Veröffentlichungspflichten nach Parteiengesetz sowie DSGVO

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spenderinnen und Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.