
Foto: CDU Deutschlands
Mit dem Gesetz gegen sexuellen Kindesmissbrauch kommen wir einen großen Schritt im Kampf gegen den Kindesmissbrauch voran. Zahlreiche Strafschärfungen treten in Kraft. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Der Vertrieb, Erwerb und Besitz von Kindersexpuppen wird strafbar.
Auf Initiative der Frauen Union der CDU hatte der CDU-Parteitag mit dem Beschluss C6 „Kinder brauchen Schutz und Beistand“ 2018 einen umfangreichen Forderungskatalog verabschiedet. Der jetzt seinen Niederschlag im heute verabschiedeten Gesetz findet.
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