#wirbleibenzuhause

23.03.2020

Corona zwingt uns zu Hause zu bleiben.

Bund und Länder haben sich auf eine umfassende Beschränkung sozialer Kontakte verständigt. Die Maßnahmen sollen für die nächsten zwei Wochen gelten. 
Wir stellen Ihnen den Beschluss vor und sagen, was er konkret für Sie bedeutet: 

1.        Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Heißt: Sie sollen nur so wenig wie möglich raus, und dort nur so wenig wie möglich Menschen treffen, mit denen Sie nicht zusammenleben.  

2.        In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. 

Das ist in Zeiten von Corona nichts Neues mehr. Das Gebot heißt: Abstand halten. Weil das Virus nicht so weit „springen“ können, machen Sie es ihm damit unmöglich, sich an Ihnen festzuhaften. 

3.        Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. 

Ganz einfach: Man darf nur noch zu zweit oder nur mit der eigenen Familie/den eigenen Mitbewohnern auf die Straße. 

4.        Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. 

Sie dürfen weiterhin alle notwenigen Erledigungen tätigen. Und selbstverständlich will niemand Sie in ihren eigenen vier Wänden einsperren. Tatsächlich ist es sogar wünschenswert, wenn Sie sich an der frischen Luft bewegen oder Sport treiben. Nur muss das halt in der nächsten Zeit im kleinen Kreis stattfinden.

5.        Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. 

Ein Aufruf an die wenigen noch immer Unvernünftigen da draußen: Hört auf in Parks, auf Plätzen oder in der eigenen Wohnung zu feiern. Ihr spielt mit der Gesundheit und dem Leben anderer. Euer Verhalten ist gefährlich. Und wenn Ihr das selber nicht einsehen wollt, dann werdet ihr von nun an dafür bestraft. 

6.        Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Restaurants und Cafés dürfen keine Gäste in ihren Räumen bewirten. Sie dürfen aber Speisen „to go“ verkaufen oder ausliefern.  Pizza oder Sushi zum Tatort müssen also nicht ausfallen. 

7.        Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. 

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Schneiden, Waschen, Legen wird es beim Friseur nicht geben, ein diabetisches Fußsyndrom darf der Podologe aber weiterhin behandeln. 

8.        In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Ihr Arbeitgeber wird Maßnahmen vorgeben. Ganz wichtig aber bleibt: Oft und gründlich Hände waschen. Abstand halten. So viel wie möglich zu Hause bleiben.