Ziel: Gleiche Beteiligung von Frauen und Männern in der CDU

13.07.2020

Die Struktur- und Satzungskommission hat ein klares Signal für verbindliche Regelungen für mehr Frauen in Ämtern der Partei und bei Mandaten gesetzt.

Das hatte die Frauen Union auf dem letzten Parteitag beantragt und mit detaillierten Vorschlägen unterlegt. Mit breiter Mehrheit beschloss die Kommission in ihrem Papier „Volkspartei der Zukunft: Die CDU erneuern“ konkrete Vorschläge mit verbindlichen Maßnahmen, über die der Bundesparteitag im Dezember beraten und entscheiden soll. Die Partei würde damit erstmals im Statut das Ziel einer gleichen Beteiligung von Frauen und Männern an Parteiämtern und öffentlichen Mandaten festschreiben.

Dies sind die wesentlichen Punkte:

Für Gruppenwahlen bei Vorständen, wie z.B. der Wahl von zwei oder mehr Stellvertretern und Beisitzern, gilt ab dem 1.1.2021 eine Quote von einem Drittel Frauen ab der Kreisebene. Ab 1.1.2023 steigt die Quote auf 40 Prozent und ab 1.1.2025 auf 50 Prozent.
Sollten nicht genügend Frauen kandidieren, bestimmt die Anzahl der kandidierenden Frauen die Frauenquote. Wird die jeweilige Quote nicht eingehalten, bleibt diese Position unbesetzt.

Für Delegiertenwahlen gilt eine dynamische Quote. Ab dem 1.1.2021 gibt es eine Quote von einem Drittel Frauen. Ab einem Mitgliederanteil von 30 Prozent Frauen gilt eine Quote von 40 Prozent, der bei einem Mitgliederanteil von 40 Prozent auf eine Quote von 50 Prozent steigt. Maßstab ist der Mitgliederanteil im Landesverband.

Für die Aufstellung von Listen für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen kommt eine neue Sollvorschrift für die ersten 10 Listenplätze hinzu. Ab 2023 sollen mindestens 4 Frauen auf den ersten 10 Plätzen sein, ab 2025 mindestens 5. Sie ergänzt die derzeitige Regelung, nach der unter drei aufeinanderfolgenden Plätzen mindestens eine Frau sein soll.

Für Vereinigungen und Sonderorganisationen gelten die neuen Regeln ab 2022, wenn sie nicht zuvor auf Bundesebene abweichende Regelungen getroffen haben.

Zur besseren Einbindung jüngerer Mitglieder soll ab der Kreisebene der/die Vorsitzende oder ein/eine Stellvertreter/in („Jugendstellvertreter“) unter 40 Jahre sein.

Eltern sollen auch bei Geburt eines Kindes ihr politisches Amt fortführen können. Bis 18 Monate nach der Geburt eines Kindes können sie ihr Amt bis zu einem Jahr ruhen lassen, um es dann wieder voll wahrzunehmen. Während der politischen Elternzeit soll eine Abwahl nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit möglich sein.

Auf allen Ebenen wird die CDU aktiv auf Frauen zugehen, um sie für eine Mitgliedschaft zu gewinnen. Zudem soll die Parteiarbeit für Frauen durch thematische Veranstaltungen, Patenprogramme, feste Anfangs- und Endzeiten für Sitzungen sowie mehr digitale Angebote, die die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Parteiarbeit erleichtern, attraktiver werden.

Eine Ombudsperson wird künftig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Fällen von Diskriminierung aktiv entgegenwirken.

Die Frauen Union der CDU begrüßt die beschlossenen Änderungen. Damit ist eine wichtige erste Etappe erreicht. Der Bundesvorstand der CDU und der Parteitag müssen jetzt gleichfalls den Weg für diesen breit getragenen Kompromiss freimachen.
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