Kinder brauchen Schutz und Beistand - Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen

16.06.2020

Die schrecklichen Fälle von Kindesmissbrauch in Münster haben Bewegung in die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gebracht.

Endlich bekommt die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder den Stellenwert, den sie verdient. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen. Laut Kriminalstatistik von 2019 wurden durchschnittlich 43 Kinder pro Tag in Deutschland Opfer von sexueller Gewalt. Die spektakulären Missbrauchs- oder Vernachlässigungsfälle von Kindern der letzten Jahre haben zu einer verstärkten öffentlichen Wahrnehmung der Kinderschutzproblematik geführt. Diese Fälle zeigen einen bedenklichen Zustand der Verrohung unserer Gesellschaft, der sich auch bei der Gewalt gegen Frauen zeigt. Mehr Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt ist ein politischer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Die noch offenen Punkte des Koalitionsvertrags müssen jetzt umgesetzt werden.
Die Frauen Union der CDU initiierte bereits 2018 auf dem Hamburger CDU-Parteitag den Beschluss zum Kinderschutz. Die aktuellen Forderungen der CDU beruhen auf dieser Positionierung und deren aktueller Weiterentwicklung.


Das sind die aktuellen Forderungen der CDU für eine umfassende und konsequente Rechtsreform:

Strafmaß: Missbrauch als Verbrechen einstufen, nicht als Vergehen 
• Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssen drastische Strafen möglich sein. Wir müssen Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen einstufen – nicht nur als Vergehen, damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht. Nur so können abschreckende Signale gesetzt werden.

  
Erhöhung des Strafrahmens: Haftstrafen bis zu fünf Jahren 
• Beim Besitz von Kinderpornografie muss eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren statt bis zu drei Jahren drohen. Es kann nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als das sich Verschaffen von kinderpornografischem Material. 


Schutz vor Wiederholungstätern: Untersuchungshaft erleichtern 
• Um Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen, soll etwa bei Verdacht auf Missbrauch durch Kinderpornografie leichter eine Untersuchungshaft angeordnet werden können. Denn bislang reicht die bloße Wiederholungsgefahr nicht aus. Außerdem muss es auch bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung möglich sein, die Untersuchungshaft leichter zu verhängen. 


Mehr Möglichkeiten für Ermittler: Vorratsdatenspeicherung muss kommen 
• Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet lässt sich nur über den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten wirksam aufklären. Deshalb brauchen die Ermittler die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Wir müssen an die Täter rankommen, sie verurteilen und zur Rechenschaft ziehen können. 


Ausbau der Präventionsarbeit: Missbrauch im Vorfeld verhindern 
• Um Kinder und Jugendliche noch besser vor Missbrauch schützen zu können, brauchen wir eine auf Dauer angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Ab dem Jahr 2022 sollte im Bundeshaushalt jährlich ein Betrag von mindestens fünf Millionen Euro bereitgestellt werden.


Weiter fordert die Frauen Union der CDU Deutschlands:


Kinderschutz-Clearing-Stelle
• Die Schaffung einer Kinderschutz-Clearing-Stelle zum Löschen von kinderpornografischem Material.


Qualitätssicherung der Familiengerichte
• Wirksamer Schutz vor Kindesmissbrauch braucht Fachwissen und Qualitätssicherung. Dies muss für Richterinnen und Richter an den Familiengerichten unter Berücksichtigung der richterlichen Unabhängigkeit sichergestellt werden. Auch die Jugendämter müssen sich fortbilden und mit spezialisierter Fachberatung vernetzen. Sie müssen personell besser ausgestattet werden. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag hierzu ist rasch im Zusammenwirken mit den Ländern umzusetzen.


Fortbildung des medizinischen Personals
• Eine grundlegende und kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Umgang mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch für medizinische Berufsgruppen. Die Kinderschutz-Hotline für Ärzte hilft beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung.
• Zur Verbesserung des Kinderschutzes wird der interkollegiale Ärzteaustausch zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder und von „doctor-hopping“ ermöglicht und damit den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit gegeben.


Vernetzung und Fortbildung
• Eine bessere Vernetzung und Kommunikation zwischen Schule, Jugendamt, Gericht und Polizei.
• Die verbindliche und kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Kinderschutz für Erzieherinnen und Erzieher, sowie für Lehrkräfte aller Schulformen.