Bis zu 20 Wochen Verdienstausfallentschädigung für Eltern kommt

20.05.2020

Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für eine Verlängerung der Regelung zur Verdienstausfallentschädigung für Eltern beschlossen.

Mütter und Väter können künftig je 10 Wochen Verdienstausfallentschädigung bekommen, wenn sie wegen fehlender Kinderbetreuung und eingeschränktem Schulbetrieb nicht berufstätig sein können. Alleinerziehende können die Regelung 20 Wochen in Anspruch nehmen. Der Bundesvorstand der Frauen Union der CDU hatte am 7.5.2020 in einem Vorstandsbeschluss Bund und Länder aufgefordert, diese Regelung zur materiellen Absicherung von Eltern in der Corona-Krise zu verlängern.

Annette Widmann-Mauz MdB, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands: „20 Wochen Verdienstausfallentschädigung sind eine riesige Erleichterung. Bei vielen Eltern liegen die Nerven wegen fehlender Kinderbetreuung, Homeschooling und drohendem Verdienstausfall blank. Der Einsatz der Frauen Union hat sich gelohnt.“