
Foto: CDU Deutschlands / Markus Schwarze
Die Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ist ein wichtiges Instrument, um Kindesmissbrauch im Netz zu begegnen. Beim Cybergrooming handelt es sich um die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Es ist bislang noch nicht strafbar, wenn der Täter glaubt mit einem Minderjährigen zu kommunizieren, es aber tatsächlich ein Erwachsener zum Beispiel ein Polizist ist. Damit wird auch ein Beschluss des Hamburger Parteitages der CDU umgesetzt, den die Frauen Union der CDU initiiert hatte.
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