Familienstärkungsgesetz

21.03.2019

Heute im Bundestag verabschiedet: Wir stärken den Grundsatz ‚Leistung muss sich lohnen‘ durch Verbesserungen beim Kinderzuschlag. Für einkommensschwache Familien sieht das Familienstärkungsgesetz Verbesserungen bei den Sozialleistungen vor: Der Kinderzuschlag wird auf 185 Euro erhöht. Daneben wird auch das Schulstarterpaket auf 150 Euro erhöht und die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung entfallen.