Reform des Strafprozessrechts

15.05.2019

Heute hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Reform des Strafprozessrechts verabschiedet u.a.:
Strafverfahren werden beschleunigt und Prozessverschleppungen erschwert. Gesichtsverhüllungen vor Gericht werden verboten. Im Bereich des Opferschutzes soll allen Vergewaltigungsopfern ein Opferanwalt zur Seite gestellt werden. Richter können in Zukunft die Überwachung der Telekommunikation bei Verdächtigen von Wohnungseinbrüchen veranlassen.