Führungszeugnis -Lebenslanger Eintrag schützt Kinder

16.09.2020

Wer sich an Kindern vergeht, darf nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben.

Dazu ist ein lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis notwendig. Dank an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für diese Positionsbestimmung. Auf dem Hamburger Parteitag 2018 von der Frauen Union gefordert, jetzt auf den Weg gebracht.

Das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Weitere Ansätze zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder" wurde am 15. September 2020 beschlossen.