| Böhmer: Am Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wird nicht gerüttelt! |
Berlin, 11.01.2010„Der Vorstoß des Städte- und Gemeindebundes für eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf eine Betreuung von Kleinkindern ab 2013 ist nicht akzeptabel. Das Ziel des Ausbaus der Kleinkinderbetreuung in Krippen oder von Tagesmüttern darf nicht torpediert werden. Kommunen, die Schwierigkeiten beim Ausbau der Kinderbetreuung beklagen, haben einfach zulange ihre Augen vor den Bedürfnissen junger Familien verschlossen", erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU. „Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Kleinkinder wächst seit einigen Jahren kontinuierlich. Diese Entwicklung kann für die Kommunen nicht neu sein. Mit dem Kinderförderungsgesetz leistet die unionsgeführte Bundesregierung finanzielle Hilfe für den Ausbau der Kinderbetreuung. Nun sind die Kommunen am Zuge", betont Maria Böhmer.„Die derzeitige Diskussion weist große Parallelen zur Debatte über den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren auf. Nur Dank der Androhung und Umsetzung dieses Rechtsanspruchs im Jahre 1996 haben die Kommunen ihr Angebot ausgebaut", erinnert die Vorsitzende der Frauen Union. Bis zum Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr soll jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben. „Das Angebot einer ausreichenden Zahl von Kinderbetreuungsplätzen ist für die Kommunen ein Standortvorteil. In Zeiten wachsender Mobilität ist die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ein entscheidender Standortfaktor für junge Familien und Unternehmen", so Böhmer weiter. |
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