Die wichtigsten Änderungen des Kinderfördergesetzes
Berlin, 31.10.2008
Das Kinderförderungsgesetz(KiföG) sieht vor, für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bis 2013 bereit zuhalten. Es basiert auf einer seriösen finanziellen Grundlage. Mit insgesamt 4 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund zu einem Drittel an den Ausbaukosten - die beiden anderen Drittel werden von den Ländern und den Kommunen gestellt.
Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2008 den Bericht über die Auswirkungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Kern des Berichts ist die Evaluation des zum 1. Januar 2007 eingeführten Elterngeldes durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI).
Pressesprecherin Silke Adam
Telefon 030 220 70 451
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