10 Jahre Bundesgleichstellungsgesetz

Berlin, 05.12.2011

Die Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetzes liegt zehn Jahre zurück. Damals galt das Gesetz als Meilenstein der Frauenpolitik. Rechtlich verbindliche Vorgaben wurden jedoch bereits durch das zweite Gleichberechtigungsgesetz des Bundes von 1994 festgeschrieben. Seither sind deutlich mehr Frauen in den Leitungsebenen der Bundesverwaltung zu finden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung ist eine Aufgabe an der weiter gearbeitet werden muss.

 

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